Liebe Patient*innen,
Wir bieten Behandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung/ Physiotherapie anbieten! Dabei liegt unser Fokus auf Menschen ab dem 14. Lebensjahr und vorliegenden orthopädisch-chirurgischen Beschwerden. Darauf sind wir bestens vorbereitet.
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Heilmittelverordnung/Physiotherapie ohne jede Ausnahme keine Notfalltermine bereitstehen!
Bei unserer täglichen Arbeit beobachten wir oft, dass eine Kombination von osteopathischen und physiotherapeutischen Behandlungen durchaus ideal sein kann. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir diese beiden Behandlungsmethoden nicht miteinander vermischen werden. Die Behandlung von Organen sowie dem Nervensystem und auch die Behandlung von Säuglingen werden bei uns ausschließlich mit den Lehren der Osteopathie und Heilpraktik behandelt.
Weitere Informationen geben wir Ihnen herzlich gerne am Telefon. Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team der …
